Was dein Arbeitgeber ueber dich wissen darf

Deine Daten zurückholen

Arbeitgeber-Monitoring und Arbeitnehmer-Datenschutz sind rechtlich klar geregelt - aber die Regeln unterscheiden sich erheblich zwischen Deutschland und den USA.

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Lernmaterial

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Deutschland: BDSG und DSGVO

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In Deutschland ist Arbeitnehmer-Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, insbesondere Paragraph 26) und die DSGVO geregelt. Das Grundprinzip: Arbeitgeber duerfen nur Daten verarbeiten die fuer das Beschaftigungsverhaeltnis erforderlich sind.

Erlaubt: Arbeitszeit-Erfassung, Leistungsdaten wenn betrieblich notwendig, Kommunikation ueber betriebliche Systeme (E-Mail, Telefon) unter strengen Bedingungen, Videouberwachung nur in bestimmten Bereichen und mit Betriebsrat-Einbeziehung.

Erlaubt unter strengen Bedingungen: E-Mail-Kontrolle nur bei konkretem Verdacht auf Straftaten und nach Information des Betroffenen. Systematische Keylogger oder Screenshots ohne Verdachtsmoment sind in der Regel nicht zulaessig.

Der Betriebsrat hat nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG Paragraph 87) Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen die Arbeitnehmer ueberwachen koennen.

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