Fachtraining · Notfallsanitäter
Pharmakologie im Rettungsdienst
§ 4 Abs. 2 NotSanG: eigenverantwortliche, delegierte und unterstützende Maßnahmen. Schemakompetenz NRW nach § 4 Abs. 2b: Voraussetzungen und Grenzen. Betäubungsmittelrecht (BtMG) im Rettungsdienst: Dokumentationspflichten, Zugang, Verfalldaten. Aufbewahrung und Kontrolle von Medikamenten auf RTW und NEF. Dokumentation der Medikamentengabe im DIVI-Protokoll.
6 Lektionen
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6 Quizze
Lehrplan
Grundlagen der Pharmakologie
Pharmakologie im Rettungsdienst
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