Universität · Rechtswissenschaft · Strafrecht Besonderer Teil

Tötungsdelikte: §§ 211, 212, 222 StGB

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Umfassende Darstellung der Tötungsdelikte im deutschen Strafrecht: Mord (§ 211 StGB) mit seinen Mordmerkmalen, Totschlag (§ 212 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) sowie deren Abgrenzung und prüfungsrelevante Probleme.

Inhaltsübersicht

  • Grundlagen und Definitionen
  • Theorien und Modelle
  • Anwendung und Vertiefung
  • Zusammenfassung und Ausblick
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